Foto eines Schildes mit Punktschrift

Barrierefreiheit

Informations-, Leit- und Orientierungssysteme in öffentlichen Gebäuden müssen nach BauO NRW, §4.BGG, und den neusten DIN-Vorgaben barrierefrei gestaltet sein. In Bezug auf Leitsysteme jeder Art bedeutet Barrierefreiheit, dass alle Informationen auch für sehbehinderte Rezipienten wahrnehmbar sein müssen. Wir sind auch auf den Bereich barrierefreier Leitsysteme spezialisiert. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie uns gern kontaktieren.